Fliesen-Consulting

Der Sachverständige sieht sich hier hauptsächlich in der Funktion, aufklärende Beratungsleistungen für
       Fachfirmen
       Architekten
       Bauherren
und Betreiber von Einrichtungen anzubieten, um Baufehler und Schäden frühzeitig zu vermeiden.

Vor allem in den letzten Jahren sind die Ingenieurleistungen innerhalb der Bauabläufe auf das Notwendigste reduziert worden!
Grund hierfür ist nicht zuletzt die angespannte Preissituation in der Baubranche.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass der Bauplaner mehr denn je als Koordinator und Detailplaner gefragt ist. Die Industrie überschwemmt den Markt mit innovativen Produkten und bewegt sich hierbei oft in einer Grauzone mit ungeregelten Ausführungen, Baustoffen oder sonstigen Neuigkeiten, die erst den Status einer

        anerkannten Regel der Technik        erlangen müssen.

Dieser Prozess ist langwierig und führt dazu, dass scheinbar bewährte Ausführungsarten als Sonderlösung einzustufen wären, die der ausdrücklichen Zustimmung des oder der Bauherren bedürfen würden. Im konkreten Fall können hier rechtliche Probleme auftreten, die den Ausführenden und auch den Planer in arge Bedrängnis bringen können. Beispiele hierfür gibt es mehr als genug!

Die Vielzahl der Untergründe, auf denen Fliesen verlegt werden sollen, führt zu Unsicherheiten bei allen Beteiligten, da die Baustoffindustrie immer wieder mit Produkten wirbt, die unter Fliesenbelägen zu Problemen führen. Ebenfalls problematisch ist das Einschätzen alter Bestandsuntergründe (Wand und Boden). Hier wird oftmals mit großem Aufwand saniert, obwohl andere Möglichkeiten gegeben wären, die ein wirtschaftlicheres Bauen möglich machen würden.

Sofern ein Fliesenleger überhaupt Bedenken anzeigt, besteht oftmals große Hilflosigkeit bei der Argumentation gegenüber dem Vorgewerk oder dem Bauplaner. Für den Bauplaner ist es von großer Hilfe, über einen „Negativkatalog“ zu verfügen, um bereits bei der Planung und dem Erstellen der Leistungsverzeichnisse Risiken ausschließen zu können.

So ist die Zielstellung:     Unternehmerischer Erfolg durch Schadenvermeidung

Die Erfahrungen zeigen – und das ist bittere Realität – dass Unwissenheit nicht vor den Konsequenzen der Schadensfälle schützen kann. Der Planer und Unternehmer wird als Wissender bzw. Fachkundiger in Anspruch genommen – er genießt in aller Regel das uneingeschränkte Vertrauen der Auftraggeberseite. Es darf behauptet werden, dass es immer unangenehm ist, im Schadensfall von Sachverständigen fachlich „vorgeführt“ zu werden.

Im Umkehrschluss ist es somit viel effektiver, rechtzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Oft reichen bereits einige Hinweise des Sachverständigen aus, Unklarheiten zu beseitigen und für alle am Bau Beteiligten den Erfolg der Leistung zu garantieren.

So kann eine Restfeuchtebestimmung in Estrichen zum einen die Belegereife feststellen, die Freigabe der Estriche durch den Sachverständigen führt hier zu einer wesentlichen Einflussnahme auf das Baugeschehen.

Gleichfalls hat der Planer oder Unternehmer nicht mehr die „lästige“ Aufgabe, dem Bauherrn die ggf. entstehende Bauverzögerung zu erklären.
Erfahrende Bauplaner wissen in diesem Zusammenhang um den Einfluss des Bauklimas auf die Möglichkeit, den neuen Estrich überhaupt trocknen zu können.
Das Schlagwort heißt hier unter anderem:

aktive Bauklimatisierung

Der Sachverständige kann hierzu Ratschläge geben, wann es Sinn macht, zwangsweise zu trocknen und welche Begleitmaßnahmen zu beachten wären. Das bloße Aufstellen von Trocknungsgeräten ist kein Allheilmittel, wichtig ist die Prognose, die Durchführung und die Bestimmung der Trocknungsdauer! Sind die Geräte erst einmal wieder entfernt, steht man vor dem Problem:

Wer erteilt die Freigabe der Belagsflächen verbindlich?

Wer schon einmal mit Heizestrichen zu tun hatte, sollte die Regelungen des ZDB-Merkblattes zum Thema

               Schnittstellenkoordination        kennen.

Die umfangreichen Planungsaufgaben für die mindestens 3 beteiligten Gewerke

Heizungsbau,    Estrich,    Belag

sind klar geregelt – selten ist die Planung und Ausführung regelgerecht oder fachgerecht erfolgt. Zu viele Störgrößen wie Fugenpläne für Bewegungsfugen oder Messpunkte für Feuchtemessung mit CM-Gerät werden zur Falle oder zum Problem – nicht zuletzt auch für den Bauherrn.

Wer entscheidet darüber, ob tatsächlich ein Estrich ohne Bewegungsfugen ausgebildet werden darf oder ob hier nur Bequemlichkeit oder gar fehlendes Fachwissen vorliegen, das teilweise von der Industrie durch fragwürdige Aussagen noch unterstützt wird.

Die Fugenplanung obliegt allein dem Bauplaner! Woher allerdings bezieht er seine Informationen, um wichtige Entscheidungen richtig treffen zu können?

Was ist bei bodengleichen Duschen in Bädern zu beachten? Die Industrie bietet eine Vielzahl von Varianten an, die bei der Verwendung in Altbauten durchaus zu Problemen und Folgeschäden führen können. Unter welchen bautechnischen Gesichtspunkten kann hier der dauerhafte Erfolg der Bauleistung garantiert werden? Es gäbe noch ausreichend Stoff für weitere Risiken rund um den Fliesenbelag, nicht zuletzt der Umgang mit keramischen Großformaten oder die Dauerthemen: Balkone und Terrassen und Belags- Entkopplung (ja/nein und wie überhaupt)